Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte nehmen Sie zur Kenntnis, das die Corona-Sonderregelungen zum 31.03.2022 enden.
Dies bedeutet, dass Sie:
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Rezepte für Betäubungsmittel wieder selbst hier in der Praxis abholen müssen
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die Krankenkassenkarte in jedem Quartal vorliegen muss
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ausreichend frankierte Rückumschläge hier abgeben werden müssen, falls Sie anderweitige Verordnungen postalisch von uns erhalten möchten (Ausnahme Btm-Rezept).
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die ärztlich Behandlung nicht mehr telefonisch in Anspruch nehmen können.
Impressum und Datenschutz Jahnstraße 6 25451 Quickborn. Telefon 0 41 06 / 79 89 79 0 Fax 0 41 06 / 79 89 80 9 info@schmerzzentrum-quickborn.de